Klappgriff zur Bodenmontage für WC/Waschtisch

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Barrierefreies Wohnen im Sanitärbereich
Zielgruppen und Ihre Ansprüche
Barrierefreies Bauen ist für viele Menschen eine unerlässliche Voraussetzung, um überhaupt mobil sein und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, technische Gebrauchsgegenstände, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
BARRIEREFREIES BAUEN
Barrierefreiheit ist eine zentrale Forderung, um allen Menschen mit Behinderung - ein gleichberechtigtes Miteinander in der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese Forderung ist im Grundgesetz verankert.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
Der Weg zu allgemeinengültigen gesetzlichen Regelungen zum barrierefreien Bauen ist noch weit. Bauen ist Ländersache. So sind in den einzelnen Bundesländern auf der Grundlage der Musterbauordnung differenzierte Anforderungen zu Barrierefreien Bauen in den Bauordnungen verankert. Diese sind jeweils konkret heran ziehen. Grundsätzlich ist der Trend:
- Öffentliche zugängliche Gebäude sind in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen barrierefrei zugänglich und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend nutzpar zugestalten.
- Gebäude, die überwiegend oder ausschließlich von alten oder behinderten Menschen, nach verschiedenen Bauordnungen auch von Menschen mit Kleinkindern, genutzt werden, sind völlig barrierefrei zu gestalten.
- Einige Länder haben Angaben zur Ausführung, Maße, Neigungen, von Pampen, Toiletten in ihrer Bauordnung aufgenommen.
- In Gebäuden mit mehr als zwei, vier oder sechs Wohnungen müssen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche bzw. Konische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.